Die Zoar-Werkstätten

Produktion

 

In unseren fünf Zoar-Werkstätten an vier Zoar-Standorten (Alzey, Heidesheim, Kaiserslautern und Rockenhausen) bieten wir für rund 850 Menschen mit Beeinträchtigung die Möglichkeit zur Teilhabe am Arbeitsleben. Seit 1967 (die Anfänge erfolgten in Rockenhausen) fertigen und verarbeiten wir Produkte für Kunden aus Industrie und Handel mit allen Anforderungen, die diese an einen modernen Fertigungs- und Dienstleistungsbetrieb stellen. Auch öffentliche Träger und private Auftraggeber nehmen unsere Leistungen in Anspruch.

Wir sind nach DIN EN ISO 9001 und DIN EN ISO 14001 zertifiziert. Hohe Qualität, professionelle Arbeit und eine schnelle und zuverlässige Realisierung Ihrer Aufträge sind für uns selbstverständlich. Arbeitgeber, die

Aufträge an uns vergeben, helfen und sparen gleichzeitig. So können Sie zum Beispiel 50 Prozent der ausgewiesenen Arbeitsleistung in vollem Umfang auf die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe anrechnen (§ 223 SGB IX). Außerdem wenden wir für unsere Leistungen den ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 Prozent an.

Zahlreiche Arbeitsfelder zählen zu unserem qualifizierten Beschäftigungsangebot für die bei uns tätigen Menschen mit Beeinträchtigung. Unser Qualitätsmanagement wurde erstmals im Februar 1996 durch die Zertifizierungsstelle des TÜV Rheinland-Pfalz nach DIN EN ISO 9001:2015 zertifiziert. Wir sind stolz darauf, dies als eine der ersten Werkstätten für Menschen mit Beeinträchtigung in Deutschland erreicht zu haben. Ebenso haben wir im Mai 2005 ein Umweltmanagementsystem nach DIN EN ISO 

Auf einen Blick:

 

Schwerbehinderten-Ausgleichsabgabe

Ausgleichsabgabe

Unternehmen mit mehr als 20 Arbeitsplätzen müssen die sogenannte Ausgleichsabgabe bezahlen, wenn sie nicht mindestens fünf Prozent ihrer Arbeitsplätze mit Menschen mit Schwerbehinderung besetzen. Da unsere Werkstätten nach § 225 SGB IX anerkannt sind,

können Unternehmen bis zu 50 Prozent des Rechnungsbetrags für eine von uns erbrachte Leistung auf die ansonsten zu zahlende Ausgleichsabgabe anrechnen.

 

Budget für Arbeit

Durch einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des tariflichen Arbeitnehmer-Bruttolohns wird ein finanzieller Anreiz geschaffen, Menschen mit Behinderung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zu beschäftigen. Fachkräfte der Werkstätten unterstützen und beraten Arbeitnehmer und Betriebe auch nach dem Übergang in ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsverhältnis.

Industrielle Fertigung

 

Leistungen in anerkannten Werkstätten für behinderte Menschen (§ 219 SGB IX) werden erbracht, um die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit der Menschen mit Behinderungen zu erhalten, zu entwickeln, zu verbessern oder wiederherzustellen sowie um ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln und ihre Beschäftigung zu ermöglichen oder zu sichern.

  • industrielle Montage
  • industrielle Fertigung
  • Elektromontage
  • Verpackung
  • Konfektionieren
  • Zähl- und Wiegearbeiten
  • Kuvertieren
  • Herstellung hochwertiger Transportkisten (Flightcases)
  • Bau von Moderatoren- und Ferroscripttafeln
  • Klebearbeiten
  • Blisterverpackung
  • CNC-Bearbeitung
  • Kunststoffverarbeitung
  • Holzverarbeitung/Paletten- und Möbelbau
  • kreative und kunstgewerbliche Produkte, wie zum Beispiel handgefertigte Kerzen und Seifen

Dienstleistungen

 

Die Leistungen im Arbeitsbereich sind gerichtet auf die Aufnahme, Ausübung und Sicherung einer der Eignung und Neigung des Menschen mit Behinderungen entsprechenden Beschäftigung sowohl in den Werkstätten als auch in den Partnerbetrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts. Der Weg auf den allgemeinen Arbeitsmarkt wird unter anderem durch das Budget für Arbeit und damit verbundene Lohnkostenzuschüsse für Arbeitgeber gefördert.

  • Garten- und Landschaftspflege
  • Hauswirtschaft
  • Pilzzucht (biozertifiziert)
  • interne Fahrdienste
  • externe Kurierdienste
  • Bürodienstleistungen
  • EDV-Dienstleistungen

Unsere Einkaufsbedingungen zum Download

  • Hausmeisterdienste
  • zentrale Wäscheversorgung
  • Kunstgewerbe mit Kerzen- und Seifenmanufaktur
  • Großküche, Kantine, Café, Bäckerei
  • KFZ-Werkstatt, Waschhalle
  • ausgelagerte Werkstatt-Arbeitsplätze in Betrieben des allgemeinen Arbeitsmarkts

Unsere Verkaufsbedingungen zum Download

Ansprechpartner

Kaufmännische Leitung
Zoar-Werkstätten

Torsten Walter

Tel.: 0 63 61 / 452 – 416
Fax: 0 63 61 / 452 – 45295

E-Mail: torsten.walter@zoar.de

stv. Kaufmännische Leitung
Zoar-Werkstätten

Tobias Becker

Tel.: 06361 / 452 – 462
Fax: 06361 / 452 – 45295

E-Mail: tobias.becker@zoar.de

Kundenservice

Alena Wirth

Tel.: 06361 / 452 – 446
Fax: 06361 / 452 – 466

E-Mail: alena.wirth@zoar.de

Kundenservice

Eileen Scholl

Tel.: 06361 / 452 – 464
Fax: 06361 / 452 – 466

E-Mail: eileen.jung@zoar.de

Kundenservice

Angela Helf

Tel.: 06361 / 452 – 463
Fax: 06361 / 452 – 466

E-Mail: angela.helf@zoar.de